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Konkurs Klug Touristik GmbH FN 211877i
6 S 40/23h - Handelsgericht Wien


Sehr geehrte Damen und Herren,

 

in obigem Insolvenzverfahren komme ich zurück auf die bisherige Korrespondenz. Über meine nochmaligen Rückfragen wurde mir nun von der TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH die Information erteilt, dass die TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH Art 17 der Pauschalreiserichtlinie derzeit dahingehend auslegt, dass Ansprüche betreffend Reisen, die bereits vor Insolvenzeröffnung storniert wurden, nicht abgesichert sind. Zu dieser Rechtsfrage ist jedoch derzeit ein Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH anhängig. Es ist sohin noch nicht abschließend geklärt, ob diese Ansprüche von der Versicherung gedeckt sind.

 

Vorsichtshalber und auch in Abstimmung mit der TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH empfehle ich, Ihre Ansprüche für Buchungen mit Buchungsdatum bis einschließlich 31.1.2023 und mit Reiseantritt bis längstens 31.1.2024 innerhalb von 8 Wochen ab Insolvenzeröffnung direkt beim zuständigen Insolvenzabwickler TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH, Ferstelgasse 6, 1090 Wien, unter Email abwicklung@tourismusversicherung.at anzumelden, falls Sie dies nicht ohnedies bereits gemacht haben. Achtung, eine spätere Geltendmachung ist nicht möglich, Sie verlieren dann Ihre Ansprüche gegenüber der TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH.

 

Bitte übermitteln Sie der TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH folgende Unterlagen:

 

-          Ihren Namen und Ihre Adresse

-          Buchungsbestätigung

-          Datum der Buchung, Datum des Reisebeginns, Gesamtbetrag der Reisekosten, Anzahlungsbetrag

-          Überweisungsbestätigung betreffend Anzahlung und/oder Gesamtbetrag (Kontoauszug über Zahlung, Kreditkartenabrechnung, Zahlungsbestätigung bei Barzahlung vor Ort)

-          Ihre Bankverbindung für Refundierung

 

Sollten Unterlagen fehlen, wird Sie die TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH aktiv kontaktieren. Bitte um Verständnis, dass die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Anrufe Ihrerseits beschleunigen die Bearbeitung nicht.

 

Sollten Ihre Ansprüche von der Versicherung nicht gedeckt sein, können Sie die Forderungen als Insolvenzforderungen beim Handelsgericht Wien anmelden. Die Insolvenzforderungen können beim Handelsgericht Wien zur GZ 6 S 40/23h zweifach samt Beilagen der forderungsbegründenden Unterlagen angemeldet werden. Ferner sind Pauschalgebühren in Höhe von € 25,- auf das Gerichtskonto zu überweisen. Eine Anmeldung ist bis 14 Tage vor der Schlussrechnungstagsatzung möglich, wobei derzeit natürlich noch nicht bekannt ist, wann diese stattfinden wird. Sie können sich über den Stand des Verfahrens durch Einsicht in die Ediktsdatei (www.edikte.justiz.gv.at) informieren.

 

Achtung, die Übermittlung von Unterlagen an meine Kanzlei stellt keine Forderungsanmeldung dar und ersetzt nicht die Forderungsanmeldung beim Handelsgericht Wien.

 

Abschließend ersuche ich, von Anrufen beim Handelsgericht Wien oder in meiner Kanzlei abzusehen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an die von mir eingerichtete Mailadresse insolvenzverwaltung.klug@ulsr.at.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Ulla Reisch
als Insolvenzverwalter


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